Verkehrsunfallrecht
Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihres Unfallschadens für Sie.
Sie fragen sich, warum Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt einschalten sollen, wo doch der Unfallgegner den Unfall eindeutig verursacht hat, die Schuldfrage klar und die Versicherung des Unfallgegners zweifellos eintrittspflichtig ist?
Die Ausgangsposition
Zunächst muss man sich immer wieder klar vor Augen führen, dass der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall für die eintrittspflichtige (gegnerische) Versicherung kein Kunde, sondern als Anspruchsteller ein reiner Kostenfaktor ist. Für die Versicherung geht es daher ausschließlich darum, die Regulierungsleistung in der Summe möglichst gering zu halten. Das Schadensmanagement der Versicherungen ist daher darauf ausgerichtet und entsprechend geschult, den Schaden klein zu rechnen.
In welcher Höhe muss die Versicherung zahlen? Welche Schadenspositionen gibt es überhaupt, die die Versicherung ersetzen muss? Auch wenn die Haftung dem Grunde nach womöglich eindeutig ist, steckt der Teufel hier - wie so oft - im Detail:
Unterschiedlichste Abrechnungsmethoden führen zu unterschiedlichsten Ergebnissen: konkrete oder fiktive Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, konkrete oder fiktive Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands, 130-Prozent-Regelung, Wiederbeschaffungswert mit oder ohne Mehrwertsteuer, Restwert mit oder ohne Mehrwertsteuer, Normalbesteuerung 19 % oder Differenzbesteuerung 2,5 %. Hier gibt es die verschiedensten Berechnungsarten, die für den Geschädigten im konkreten Fall vorteilhaft oder aber auch nachteilig sein können. Um die für den Geschädigten günstigsten Berechnungsmethoden durchsetzen und der Versicherung entgegentreten zu können, ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung von entscheidender Bedeutung.
Auch gibt es diverse Schadenspositionen, wie beispielsweise die Wertminderung oder die Nutzungsausfallentschädigung, die bei der Regulierung oft unberücksichtigt bleiben, allerdings - je nach Konstellation - mehrere hundert oder auch tausend Euro ausmachen können. Auch diese Positionen muss man als Anspruchsteller allerdings selbst beziffern und in der richtigen Höhe gegen den oftmals heftigen Widerstand der Versicherer durchsetzen.
Es sollte deshalb für jeden Unfallgeschädigten selbstverständlich sein, die Berechnung und Abwicklung seiner Schadensersatzansprüche niemals demjenigen zu überlassen, der den Schaden bezahlen muss. Daher kann allen Betroffenen, die einen unverschuldeten Unfall erlitten haben und kein Geld verschenken wollen, nur immer wieder geraten werden, ihre Ansprüche stets durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abwickeln zu lassen.
Warum anwaltliche Unfallschadenabwicklung?
Man sieht also: wer seine Ansprüche aus einem Verkehrsunfall - und sei er noch so eindeutig - selbst abwickelt, handelt unklug.
Für Fragen und ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an! |